A. GELTUNGSBEREICH
1. Anwendungsbereich und Geltung der AGB
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Erfüllung von Verträgen der Real Estate & Logistics Solutions GmbH.
1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil des jeweiligen individuellen Vertrages zwischen dem Kunden und Real Estate & Logistics Solutions GmbH.
2. Vertragsofferte
2.1 Weicht die Offertstellung seitens Real Estate & Logistics Solutions GmbH von der Offertanfrage des Kunden ab, so weist Real Estate & Logistics Solutions GmbH ausdrücklich darauf hin.
2.2 Die Offerte ist während einer Frist von 30 Tagen ab Datum der Offertstellung verbindlich, sofern Offertanfrage oder Offerte keine andere Frist enthalten.
B. PREISE UND KONDITIONEN
3. Preise
3.1 Die Preise werden mit und ohne Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben angegeben.
3.2 Sollte während der Vertragserfüllung oder bis zur Rechnungsstellung eine Erhöhung der Steuern und Abgaben eintreten oder sollten bis dahin neue Steuern oder Abgaben entstehen, so behält sich Real Estate & Logistics Solutions GmbH eine entsprechende Preisanpassung vor.
3.3 Verpackung, Transportkosten, Versicherungen, sind in den Preisen von Real Estate & Logistics Solutions GmbH nicht inbegriffen und werden zusätzlich verrechnet.
4. Zahlungskonditionen
4.1 Die Rechnung/en der Real Estate & Logistics Solutions GmbH sind innert 30 Tagen ab Faktura Datum ohne Abzug zu bezahlen.
4.2 Allfällige weitere durch den Kunden zu bezahlende Kosten sind ebenfalls innert 30 Tagen ab Faktura Datum ohne Abzug zu bezahlen.
4.3 Real Estate & Logistics Solutions GmbH ist berechtigt, Arbeiten nur gegen Voraus- oder Barzahlung auszuführen, falls dies die finanzielle Situation des Kunden angezeigt erscheinen lässt.
5. Zahlungsverzug des Kunden
5.1 Erfolgt die Zahlung seitens des Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen, so ist ab dem ersten Tag nach Verfall ohne Vorankündigung ein Verzugszins von 6 % pro Jahr geschuldet. All-fällige Mehr- und Inkassokosten (auch von Dritten) werden separat in Rechnung gestellt.
5.2 Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründet Einwände dagegen erhoben, kann Real Estate & Logistics Solutions GmbH die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen, weitere in den Vertragsdokumenten vorgesehene Maßnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Für den der Real Estate & Logistics Solutions GmbH daraus entstehenden Schaden haftet der Kunde vollumfänglich.
C. DIENSTLEISTUNGEN / ARBEITEN
6. Arbeiten der Real Estate & Logistics Solutions GmbH
6.1 Die Real Estate & Logistics Solutions GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Arbeiten und Dienstleistungen entsprechend dem Stand der Technik mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und zu erbringen.
6.2 Die Real Estate & Logistics Solutions GmbH wird die notwendige Leistung durch Reparatur oder Austausch der defekten und Ersatz durch neuwertige Teile erbringen. Vorbehalten wird das Recht, das Reparaturgut, wenn nötig durch gleichwertige Ware (Hard- und/oder Software) mit gleichen oder verbesserten Funktionen auszutauschen, unabhängig davon, ob ein Garantieanspruch besteht oder nicht.
6.3 Beim Austausch wird das Reparaturgut Eigentum der Real Estate & Logistics Solutions GmbH. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einbau eigener Teile oder eigener Hard- oder Software.
6.4 Wenn immer möglich, wird Real Estate & Logistics Solutions GmbH das Reparaturgut im Originalzustand zurücksenden. Sollte dies nicht möglich sein, verpflichtet sich Real Estate & Logistics Solutions GmbH, das Reparaturgut auf den Auslieferzustand konfiguriert zu retournieren.
6.5 Real Estate & Logistics Solutions GmbH kann in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung Partner oder Dritte zur Leistungserbringung beiziehen.
7. Beschränkungen
7.1 Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten ist die Real Estate & Logistics Solutions GmbH berechtigt, den Preis entsprechend den Mehraufwendungen anzupassen. Der Kunde wird dabei im Voraus informiert.
7.2 Insbesondere die folgenden Leistungen sind im Vertrag nicht eingeschlossen und können von der Real Estate & Logistics Solutions GmbH abgelehnt werden:
- Die Behebung von Schäden, verursacht durch höhere Ge-walt.
- Schäden, verursacht durch unsachgemäße Bedienung und Eingriffe von Seiten des Kunden oder von Dritten.
- Interventionen, welche infolge Fehlbedienung oder anderen, nicht von Real Estate & Logistics Solutions GmbH zu vertretenden Gründen nötig wurden.
7.3 Real Estate & Logistics Solutions GmbH kann solche Leistungen nach Vereinbarung übernehmen und hierfür separat und nach Aufwand offerieren und Rechnung stellen.
8. Reparatur- und Störungsbehebungsfrist
8.1 Real Estate & Logistics Solutions GmbH verpflichtet sich, die Vertragsleistungen innerhalb der marktüblichen Fristen von drei bis vier Wochen zu erbringen.
8.2 Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können die Lieferzeit angemessen verlängern. Damit zusammenhängende Aufwendungen und Drittkosten werden dem Kunden separat verrechnet.
8.3 Sollte die Einhaltung der vereinbarten Termine und Fristen seitens Real Estate & Logistics Solutions GmbH aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, so teilt sie dies dem Kunden unverzüglich mit. Die Real Estate & Logistics Solutions GmbH haftet keinesfalls für den Verzug oder die sich daraus allenfalls er-gebenden Folgen für den Kunden und/oder für Dritte.
9. Weitere Pflichten der Kunden
Der Kunde stellt Real Estate & Logistics Solutions GmbH soweit notwendig und auf Verlangen die zugänglichen Informationen, vorhandenen Unterlagen und Dokumentationen zur Verfügung.
10. Beginn und Dauer des Vertrages
10.1 Der individuelle Vertrag/die individuellen Verträge zwischen der Real Estate & Logistics Solutions GmbH und dem Kunden werden auf unbestimmte oder bestimmte Dauer abgeschlossen und treten nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
10.2 Die Verträge mit unbestimmter Dauer können mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals auf Ende des dem Jahr des Vertragsschlusses folgenden Kalenderjahres.
10.3 Allfällige Lagerware, die Real Estate & Logistics Solutions GmbH zur Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden gekauft hat, ist bei Vertragsende vom Kunden zu den gemäß individuell vereinbarten Konditionen zurückzukaufen.
10.4 Real Estate & Logistics Solutions GmbH kann den Vertrag jederzeit auflösen, wenn der Kunde die Bestimmungen dieser Vereinbarung, insbesondere seine Pflichten verletzt, mit seinen finanziellen Verpflichtungen im Rückstand ist, zahlungsunfähig wird oder in Konkurs fällt. Die Vergütung berechnet sich in diesem Fall pro rata temporis. Real Estate & Logistics Solutions GmbH behält sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
11. Eigentums- und Urheberrechte
Eigentums-, Urheber- und Patentrechte an den Produkten respektive Produkteteilen und deren Kopien stehen ohne Ausnahme Real Estate & Logistics Solutions GmbH respektive deren Lieferanten zu. Mit Unterschrift unter diesem Vertrag erklärt der Kunde, davon Kenntnis erhalten zu haben und stimmt dem vollumfänglich zu.
12. Geheimhaltung
12.1 Die Vertragsparteien behandeln alle mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehenden Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln.
12.2 Beim Umgang mit Daten hält sich die Real Estate & Logistics Solutions GmbH an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht. Die Real Estate & Logistics Solutions GmbH erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität notwendig sind.
12.3 Die Geheimhaltungspflicht besteht schon während der Zeit der Vertragsverhandlungen vor Vertragsschluss und sie bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in Kraft.
12.4 Bei Verstoß gegen die Geheimhaltung haften die Parteien im gleichen Umfang für das Verschulden von Mitarbeitern sowie beigezogenen Dritten wie für ihr eigenes.
13. Verzug der Real Estate & Logistics Solutions GmbH
13.1 Befindet sich die Real Est in Verzug, so hat ihr der Kunde eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen einzuräumen.
13.2 Real Estate & Logistics Solutions GmbH haftet gegenüber ihrem Kunden nicht für allfällige Verzögerungen oder Lieferverzug seitens ihrer Lieferanten und Zulieferer.
14. Gewährleistung und Garantie
14.1 Die nachfolgenden Vereinbarungen gelten anstelle der gesetzlichen Gewährleistungs- und Garantieansprüche sowie der damit verbundenen Schadenersatzansprüche.
14.2 Die Garantie für die ausgeführten Arbeiten sowie das eingesetzte Material und ersetzte Geräteteile ist auf drei Monate nach Ablieferung der reparierten Geräte sowie Software begrenzt.
14.3 Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft.
14.4 Real Estate & Logistics Solutions GmbH verpflichtet sich, den Mangel schnellstmöglich zu beheben und trägt hierfür die Kosten sowie für den Versand.
14.5 Real Estate & Logistics Solutions GmbH ist insbesondere in folgenden Fällen von einer Garantiepflicht befreit:
- wenn Schäden aus unzulänglicher Pflege oder falscher Bedienung der Produkte entstehen;
- wenn Installationen, Reparaturen nicht durch Personal der Real Estate & Logistics Solutions GmbH oder durch von Real Estate & Logistics Solutions GmbH ermächtigten Dritten durchgeführt wurden;
- wenn Material verwendet wurde, welches nicht den Bestimmungen von Real Estate & Logistics Solutions GmbH entspricht;
- bei allen anderen durch den Kunden zu vertretenden Grün-den.
- In all diesen Fällen trägt der Kunde sämtliche mit der Analyse und Behebung zusammenhängenden Kosten.
D. HAFTUNG
15. Umfang
15.1 Real Estate & Logistics Solutions GmbH haftet für die vertragsgemäße Ausführung des Auftrages.
15.2 Für Schäden in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis schließt Real Estate & Logistics Solutions GmbH jede Haftung aus, es sei denn, es läge grobfahrlässiges Verhalten vor. Ausgeschlossen ist die Haftung jedenfalls:
- für jegliche Ersatzansprüche aus nicht ordnungsgemäßem und fristgerechtem Versand respektive Transport der Geräte zum und vom Erfüllungsort;
- für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für weiteren indirekten Schaden sowie alle Mangelfolgeschäden;
- für Schäden und Ersatzansprüche, welche mit der Ausstattung, dem Funktionieren und dem Gebrauch irgendeines Teiles oder eines Gerätes in Zusammenhang steht;
- für Schäden, welche aufgrund von Ratschlägen, Anweisungen oder durch Arbeiten von inkompetenten Personen, aufgrund vernachlässigter Instandhaltungsarbeiten des Kunden oder nach Reparaturen entstanden sind, welche nicht durch die Real Estate & Logistics Solutions GmbH ausgeführt worden sind;
- für allfällige Datenverluste.
15.3 Für Schäden in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis schließt Real Estate & Logistics Solutions GmbH jede Haftung aus, es sei denn, es läge grobfahrlässiges Verhalten vor. Ausgeschlossen ist die Haftung jedenfalls:
- für jegliche Ersatzansprüche aus nicht ordnungsgemäßem und fristgerechtem Versand respektive Transport der Geräte zum und vom Erfüllungsort;
- für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für weiteren indirekten Schaden sowie alle Mangelfolgeschäden;
- für Schäden und Ersatzansprüche, welche mit der Ausstattung, dem Funktionieren und dem Gebrauch irgendeines Teiles oder eines Gerätes in Zusammenhang steht;
- für Schäden, welche aufgrund von Ratschlägen, Anweisungen oder durch Arbeiten von inkompetenten Personen, aufgrund vernachlässigter Instandhaltungsarbeiten des Kunden oder nach Reparaturen entstanden sind, welche nicht durch die Real Estate & Logistics Solutions GmbH ausgeführt worden sind;
- für allfällige Datenverluste.
15.4 Allfällige Ersatzansprüche seitens des Kunden sind unmittelbar nach Kenntnis des Schadens geltend zu machen, jeden-falls aber innerhalb von drei Monaten.
16. Höhere Gewalt und Gefahrenübergang
16.1 Keine Haftung seitens Real Estate & Logistics Solutions GmbH besteht, soweit dieser Umstand auf Ereignissen höherer Gewalt beruht.
16.2 Die Gefahr an der Ware/den Geräten geht mit Verlassen des Sitzes der Real Estate & Logistics Solutions GmbH oder der zuständigen Zweigniederlassung in der Schweiz auf den Kunden über.
E. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17. Sitz der Real Estate & Logistics Solutions GmbH und Zweigniederlassung
Der Sitz der Real Estate & Logistics Solutions GmbH ist in 2553 Safnern, Gasse 20, das Lager ist in 2553 Safnern, Weyernweg 3, die Zweigniederlassung mit Werkstatt in 2556 Scheuren, Kanalstrasse 10.
18. Erfüllungsort
18.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erbringt Real Estate & Logistics Solutions GmbH ihre Leistungen an ihrem Sitz in der Schweiz oder einer Zweigniederlassung der Real Estate & Logistics Solutions GmbH in der Schweiz.
18.2 Transport- respektive Versandkosten des Reparaturgutes gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden von Real Estate & Logistics Solutions GmbH.
18.3 Das Risiko für fehlerhaften, nicht korrekten Transport trägt vollumfänglich und ausschließlich der Kunde von Real Estate & Logistics Solutions GmbH.
19. Übertragung von Rechten und Pflichten
19.1 Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Real Estate & Logistics Solutions GmbH keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.
19.2 Insbesondere ist dem Kunden die Verrechnung von Forde-rungen mit solchen der Real Estate & Logistics Solutions GmbH nicht gestattet.
19.3 Real Estate & Logistics Solutions GmbH kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern Real Estate & Logistics Solutions GmbH diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert.
20. Änderungen
Sämtliche Änderungen oder Abweichungen von den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet sein.
21. Geltungsbereich der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsparteien sowie für sämtliche allfällige Rechtsnachfolger und zwar ohne Berücksichtigung des Übertragungsgrundes.
22. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Real Estate & Logistics Solutions GmbH oder am Sitz der zuständigen Zweigniederlassung der Real Estate & Logistics Solutions GmbH in der Schweiz.
23. Bestätigung des Kunden
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift respektive mit dem Vertragsabschluss, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere die Regelungen betreffend Gewährleistung, Haftung und Gerichtsstand gelesen zu haben. Er erklärt sich gegenüber Real Estate & Logistics Solutions GmbH mit dem Inhalt uneingeschränkt einverstanden.